Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit

Das Team

Sarah Ehret (links) und Samira Jilg (rechts)

Sarah Ehret (links) und Samira Lahn (rechts)

 

Schulsozialarbeiterin in der Sekundarstufe:

Montag- bis Donnerstagvormittag an der Schule

Samira Lahn
Bachelor of Arts, Soziale Arbeit

Telefon: 07832 9754 110
Mobil: 0157 35333115

Mail: lahn@haslach.de

 

Schulsozialarbeiterin in der Grundschule:

Montag bis Donnerstag an der Schule

Sarah Ehret
Bachelor of Arts, Soziale Arbeit

Telefon: 07832 9754 169
Mail: ehret@haslach.de

 

 

Die Schulsozialarbeit ist in §13a des achten Sozialgesetzbuches rechtlich verankert.
Wir sind eine Beratungseinrichtung der Stadt Haslach, am Standort Schule.

Wir …

… helfen bei Problemen in Schule, Familie oder mit Freunden.
… begleiten Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Situationen.
… unterstützen Schülerinnen und Schülern sich in der Schule wohl zu fühlen.
… arbeiten eng mit Lehrkräften, Eltern und anderen Hilfsangeboten zusammen.

Unsere Haltung

  • Offenheit (jede/r ist herzlich willkommen. Wir hören zu und nehmen dich/Sie ernst)
  • Verschwiegenheit (alles bleibt vertraulich)
  • Ressourcenorientierung (wir arbeiten lösungsorientiert und auf Augenhöhe)
  • Freiwilligkeit (jede/r entscheiden, ob und wie wir unterstützen)

Unsere Angebote

  • Gespräche mit Schülerinnen und Schülern (Einzelfallhilfe)
  • Beratung für Eltern und Lehrkräfte
  • Konfliktlösung und Streitschlichtung
  • Klassenaktionen und soziales Lernen
  • Prävention zu Themen wie Mobbing, Sucht oder Medien
  • Beteiligung an Aktionen und Projekten der Schule
  • Vermittlung zu weiteren Hilfsangeboten

Wir sind von Montag bis Donnerstag an der Schule zu erreichen. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Download Schulsozialarbeit - Infos, Adressen

Schulsozialarbeit_2023.pdf (714,5 KiB)

So beraten wir – so informieren wir Eltern

Uns ist wichtig, dass Sie als Eltern über die Angebote der Schulsozialarbeit informiert sind. Kinder und Jugendliche wenden sich aus ganz unterschiedlichen Gründen an uns, manchmal für kurze Fragen, manchmal für längere Gespräche. Wir möchten einen vertrauensvollen Rahmen schaffen, damit Schülerinnen und Schüler sich offen an uns wenden können. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass Sie als Eltern ein Recht auf Information über Ihr Kind haben.

Nach geltender Rechtslage gilt: Kinder und Jugendliche sind ab einem bestimmten Alter und Reifegrad „beratungsfähig“. Das bedeutet, dass sie – ähnlich wie bei Ärzten oder Beratungsstellen – auch ohne vorherige Information der Eltern vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen dürfen. Unser Ziel ist immer, eine Lösung zu finden, die sowohl das Vertrauen des Kindes als auch Ihr Informationsbedürfnis berücksichtigt.Wenn Sie wünschen, dass wir Sie grundsätzlich über jeden Kontakt Ihres Kindes mit der Schulsozialarbeit informieren, können Sie uns dies gerne telefonisch oder per Mail mitteilen. Wir suchen dann gemeinsam nach einem für alle passenden Weg.