Unsere Schulordnungen
Unsere Schulordnungen sollen einen reibungslosen Schulbetrieb gewährleisten und helfen, Unfälle oder Sachschäden zu vermeiden. Den Anweisungen der Lehrer und des Hausmeisters in Bezug auf die Schulordnung ist Folge zu leisten. Vorkommnisse, die in hier nicht ausdrücklich geregelt sind, müssen im Einzelfall geklärt werden.
Schulordnung der Grundschule
1. Verhalten im Schulleben
a) Ich verhalte mich freundlich, hilfsbereit und respektvoll, damit alle Schüler/innen und Lehrer/innen gerne zur Schule kommen.
b) Ich bringe keine gefährlichen Gegenstände wie Messer, Waffen, Laserprinter oder Knallkörper mit.
c) Jeder Schüler kommt in angemessener Kleidung, z. B. nicht im Military-Look oder mit bauchfreier Kleidung.
2. Verhalten im Schulhaus
Ich verhalte mich so, dass alle erfolgreich lernen können. Deshalb bin ich im Schulhaus leise, rücksichtsvoll und renne und tobe nicht.
3. Verhalten in der Klasse
a) Ich sitze ordentlich und leise an meinem Platz.
b) Ich melde mich.
c) Ich höre aufmerksam zu, wenn jemand spricht.
d) Ich arbeite konzentriert mit.
e) Während des Unterrichts esse ich nicht, auch keine Kaugummis und Süßigkeiten.
4. Umgang mit Materialien
a) Schulzeit ist kostbar, darum habe ich meine Materialien immer vollständig dabei.
b) Eigene und fremde Materialien behandle ich ordentlich und mit Sorgfalt.
5. Folgen
a) Wenn ich eine Regel nicht einhalte, muss ich die Folgen tragen.
b) Wenn ich einen Schaden verursache, muss ich den Schaden wieder gutmachen.
Unsere Pausen-Spielregeln:
1. Vesper- und Mittagspausen
a) Zu Beginn der großen Pause ziehe ich mich zügig an und gehe gleich raus zum Vespern, Spielen, Rennen und Sausen, denn das tut gut und gibt frische Kraft.
b) Wenn ich auf die Toilette muss, mache ich das gleich vor dem Rausgehen oder erst wieder, wenn die Pause beendet ist.
c) In der Toilette bin ich möglichst ohne Begleitung und erledige rasch meine Sachen, dass ich in die Pause oder in die Klasse gehen kann.
d) Nach der Pause schließen die Aufsichtslehrerinnen und Aufsichtslehrer die Klassenzimmer wieder auf und wir gehen in unsere Zimmer oder Fachräume.
e) In den großen Pausen spielen wir auf den befestigten Pausenflächen und Spielplätzen. Die Blumenbeete und kleinen Gärten gehören den Pflanzen und Kleintieren.
f) In den Mittagspausen sind die Wiesen hinter dem Gebäude F auch unsere Spielflächen, wir beachten dabei die Spielregeln, dass die Natur allen – auch den Tieren- gehört.
2. Pausen bei Regen im Gebäude F und im verglasten Pavillon:
a) Bei leichtem Regen ziehe ich meine Jacke an und wir können draußen spielen.
b) Bei starkem Regen bleiben die Lehrer und Lehrerinnen mit den Kindern im Klassenzimmer und dort wird dann gevespert und gespielt.
c)Bei Regen ist das KLETTERGERÜST für alle gesperrt, wegen Rutschgefahr.
d) Die Rasenflächen sind bei schönem Wetter, wenn es trocken ist ein prima Spielplatz, bei Regen müssen wir auf den Wegen bleiben, um unsere Wiesen schön zu erhalten.
e)Sämtliche Holzbalken sind bei Regen glatt und rutschig, niemand darf sie betreten, weil das zu gefährlich ist.
f) Ich achte darauf, dass ich meine Schuhe vor den Schulgebäuden sauber mache, damit es drinnen sauber und gemütlich bleibt.
3. Pausen bei Regen im offenen Pavillon:
a) Bei starkem Regen findet die Pause unter dem Vordach des Pavillon statt und dort wird dann gevespert und ruhig gespielt.
Schulordnung der Sekundarstufe
Überall, wo Menschen zusammenleben und arbeiten, halten sie sich an bestimmte Regeln. In der Schule sollen diese dazu beitragen, den Schulalltag gemeinsam besser zu bewältigen, sich wohlzufühlen, aber auch, um Unfälle oder Sachschäden zu vermeiden.
Den Anweisungen der Schulleitung, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung, Ganztag und Hausmeisterei in Bezug auf die Hausordnung ist Folge zu leisten. Vorkommnisse, die in dieser Hausordnung nicht ausdrücklich geregelt sind, müssen im Einzelfall geklärt werden.
1. Schulweg, Schulgelände und Unterrichtsräume
1.1. Auf dem Schulweg sind die allgemeinen Verkehrsvorschriften zu beachten, für die Verkehrssicherheit des Fahrrades ist zu sorgen und ein Helm soll getragen werden. Der Schulweg unterliegt nicht der Aufsichtspflicht der Schule.
1.2. Bei Unfällen jeder Art, von denen Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg oder während der Unterrichtszeit betroffen sind, ist umgehend das Rektorat zu verständigen.
1.3. Auf dem Weg zu den Sportstätten muss der direkte Weg eingehalten werden, da ansonsten der Versicherungsschutz erlischt. Dabei werden die Verhaltensregeln unserer Schule eingehalten.
1.4. Das Colour-Rado und das davor liegende Foyer sind ab 7:00 Uhr nur für die Fahrschüler geöffnet. Die Klassenzimmer dürfen erst nach 7:30 Uhr betreten werden.
1.5. Fachräume dürfen nur in Begleitung des Fachlehrkraft betreten werden.
1.6. Kleidungsstücke müssen an der Garderobe aufgehängt werden.
2. Abstellen der Fahrzeuge
2.1. Fahrräder sind abgeschlossen in den Fahrradräumen abzustellen. Mofas und Roller gehören entweder auf den überdachten Stellplatz bei der Turnhalle oder in den Fahrradraum unter dem Gebäude C.
2.2. Die Schule übernimmt für die Fahrzeuge keine Haftung.
2.3. Die Zufahrtswege, insbesondere die vorgegebenen Rettungswege, müssen freigehalten werden.
2.4. Das Befahren der Schulhöfe ist nicht erlaubt.
3. Verhalten im schulischen Miteinander
3.1. Wir legen Wert darauf, dass alle Schülerinnen und Schüler auf ihr Äußeres achten.
3.2. Saubere, angemessene und ordentliche Kleidung, die niemanden provoziert, trägt zum positiven Schulklima bei.
3.3. Mützen sind im Unterricht abzunehmen.
3.4. Während eines Raum- oder Fachlehrerwechsel innerhalb eines Unterrichtsblockes ist auf die übrigen Klassen Rücksicht zu nehmen. Der Raumwechsel soll zügig und ruhig erfolgen. Bei einem Lehrkraftwechsel halten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig im Klassenzimmer auf.
4. Verhalten im Klassenzimmer und während des Unterrichts
4.1. Zu Beginn einer Unterrichtsstunde begeben sich die Schülerinnen und Schüler auf ihren Platz und verhalten sich ruhig. Der Tisch ist vor jeder Stunde aufgeräumt und das Unterrichtsmaterial für die Folgestunde gerichtet. Mit Stühlen, Bänken und anderen Einrichtungsgegenständen ist sorgsam umzugehen.
4.2. Während den Pausen sind die Fenster zu öffnen und das Licht zu löschen. Die Klassenordner putzen nach jeder Stunde die Tafel und kehren am Ende eines Unterrichtstages das Klassenzimmer.
4.3. Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft noch nicht anwesend, so erkundigt sich der Klassenspreche*in im Sekretariat nach den Gründen.
4.4. Essen und Trinken im Unterricht ist nur nach Absprache mit der Lehrkraft erlaubt.
4.5. Das Hinauslehnen aus den Fenstern, Sitzen auf den Fensterbänken sowie das Hinauswerfen von Gegenständen ist verboten.
5. Verhalten auf dem Schulgelände
5.1. Jede Woche übernimmt eine andere Klasse den Hofdienst.
5.2. Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Abfalleimer geworfen werden.
5.3. “Süße” Getränke sind im Schulgebäude nicht erlaubt.
5.4. Die Grünanlagen des Schulgeländes dürfen nur in Ausnahmefällen betreten werden.
5.5. Kaugummi kauen ist nicht erlaubt
6. Pausenordnung
6.1. In den großen Pausen sind die Klassenzimmer und das Schulgebäude sofort zu verlassen.
6.2. Während den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler im Freien auf den entsprechenden Höfen innerhalb des Schulgeländes (siehe Markierungen) auf.
6.3. Alle Schülerinnen und Schüler halten sich in den Pausen ausschließlich auf den für sie vorgesehen Pausenhöfen auf.
6.4. Beim unerlaubten Verlassen des Schulgeländes, auch in der Mittagspause, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule, womit gleichzeitig auch der Versicherungsschutz erlischt.
6.5. Die bereitgestellten Sportgeräte müssen pfleglich behandelt werden und sind nach der Pause wieder ordnungsgemäß zu versorgen.
7. Benutzung multimedialer Geräte
7.1 Schülerinnen und Schülern ist die Nutzung von Handys, Smartphones, Smartwatches und anderen Multimediageräten auf dem gesamten Schulgelände während der Zeit von 7:00 Uhr – 16:00 Uhr grundsätzlich untersagt.
7.2 Diese Geräte dürfen während der Unterrichtszeit, einschließlich der Pausen, nicht mitgeführt werden. Sie sind vor Beginn der ersten Stunde in ein persönliches Schließfach zu legen und dürfen erst nach der letzten Stunde wieder entnommen werden. (Schließfächer erst ab September 2025. Solange während des Unterrichts in die Handygaragen und während der Pausen ausgeschaltet in der Hosentasche)
7.3 Im Unterricht dürfen nach ausdrücklicher Zustimmung der unterrichtenden Lehrkraft ausschließlich Notebooks oder geeignete Tablets für unterrichtsbezogene Zwecke verwendet werden. Die Nutzung von Smartphones ist im Unterricht grundsätzlich untersagt.
7.4Sollte es erforderlich sein, ein Telefonat zu führen, darf dies nur im Beisein einer Lehrkraft oder im Sekretariat erfolgen.
Zuwiderhandlungen werden durch die Schulleitung gemäß § 90 Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG) mit angemessenen Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen geahndet.
Diese können – je nach Schwere des Verstoßes – von einem pädagogischen Gespräch bis hin zu Maßnahmen wie Nachsitzen, dem zeitweisen Ausschluss vom Unterricht oder der Einbeziehung der Erziehungsberechtigten reichen.