Mobiles Leihgerät beantragen
Zur Beantragung eines mobilen digitalen Leihgerätes des Sofortausstattungsprogramms des Bundes bitte hier auf den Link klicken:
Bildungspaket Ortenaukreis
Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
- Mittagessen
Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kindertagesstätte Verbleibender Eigenanteil der Eltern: ein Euro pro Tag - Nachhilfeunterricht
Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler bei Versetzungsgefahr - Lernmaterial
Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 100 Euro jährlich (70 Euro zu Beginn des Schuljahres und 30 Euro im Februar) - Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
Beitrag in Höhe von 10 Euro monatlich für- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
- Tagesausflüge und Klassenfahrten
Übernahme der Kosten für:- eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
- Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Übernahme der Beförderungskosten zur Schule
Informationen im Internet: Bildungspaket Ortenaukreis
Kontakt:
Jobcenter
Lange Straße 51
77652 Offenburg
Karte anzeigen
Telefon: 0781 805-9331
Telefon: 0781 805-9395
Fax: 0781 805-9333
Zuständig für die Empfänger von Wohngeld u. Kinderzuschlag ist die
Kommunale Arbeitsförderung Offenburg, Lange Str. 51, 77652 Offenburg Tel. 0781/805-9443
Zuständig für Hartz IV-Empfänger ist das jeweilige
Landratsamt Ortenaukreis, welches für den Wohnort zuständig ist.