Hilfen und Unterstützung

Erklärvideos zum Bildungssystem in Baden-Württemberg

Ob Kindergarten, Schule oder Berufsausbildung – nach einem Umzug gibt es viele Dinge zu regeln, viele Entscheidungen zu treffen. Die folgenden Videos erklären das Bildungssystem in Baden-Württemberg einfach und anschaulich; angefangen bei der Kita über die einzelnen Schulformen bis zum Berufseinstieg. Die Videos sollen einen ersten Eindruck von unserem Bildungssystem vermitteln, um vor allem neu zugezogenen Eltern den Start in Baden-Württemberg zu erleichtern.

Hier geht es zu den Videos

Bildungspaket Ortenaukreis

Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

  • Mittagessen
    Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kindertagesstätte Verbleibender Eigenanteil der Eltern: ein Euro pro Tag
  • Nachhilfeunterricht
    Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler bei Versetzungsgefahr
  • Lernmaterial
    Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 100 Euro jährlich (70 Euro zu Beginn des Schuljahres und 30 Euro im Februar)
  • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
    Beitrag in Höhe von 10 Euro monatlich für
    • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
    • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
    • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
    Übernahme der Kosten für:
    • eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
    • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
    Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

Informationen im Internet: Bildungspaket Ortenaukreis

Kontakt:

Jobcenter
Lange Straße 51
77652 Offenburg
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Telefon: 0781 805-9331
Telefon: 0781 805-9395
Fax: 0781 805-9333

Zuständig für die Empfänger von Wohngeld u. Kinderzuschlag ist die
Kommunale Arbeitsförderung Offenburg, Lange Str. 51, 77652 Offenburg Tel. 0781/805-9443

Zuständig für Hartz IV-Empfänger ist das jeweilige
Landratsamt Ortenaukreis, welches für den Wohnort zuständig ist.

Mobiles Leihgerät beantragen

Zur Beantragung eines mobilen digitalen Leihgerätes des Sofortausstattungsprogramms des Bundes bitte hier auf den Link klicken:

Antrag digitales Leihgerät