Hilfen und Unterstützung

Mobiles Leihgerät beantragen

Zur Beantragung eines mobilen digitalen Leihgerätes des Sofortausstattungsprogramms des Bundes bitte hier auf den Link klicken:

Antrag digitales Leihgerät

Bildungspaket Ortenaukreis

Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

  • Mittagessen
    Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kindertagesstätte Verbleibender Eigenanteil der Eltern: ein Euro pro Tag
  • Nachhilfeunterricht
    Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler bei Versetzungsgefahr
  • Lernmaterial
    Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 100 Euro jährlich (70 Euro zu Beginn des Schuljahres und 30 Euro im Februar)
  • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
    Beitrag in Höhe von 10 Euro monatlich für
    • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
    • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
    • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
    Übernahme der Kosten für:
    • eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
    • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
    Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

Informationen im Internet: Bildungspaket Ortenaukreis

Kontakt:

Jobcenter
Lange Straße 51
77652 Offenburg
Karte anzeigen

Telefon: 0781 805-9331
Telefon: 0781 805-9395
Fax: 0781 805-9333

Zuständig für die Empfänger von Wohngeld u. Kinderzuschlag ist die
Kommunale Arbeitsförderung Offenburg, Lange Str. 51, 77652 Offenburg Tel. 0781/805-9443

Zuständig für Hartz IV-Empfänger ist das jeweilige
Landratsamt Ortenaukreis, welches für den Wohnort zuständig ist.