Schulordnung

Unsere Schulordnungen

Unsere Schulordnungen sollen einen reibungslosen Schulbetrieb gewährleisten und helfen, Unfälle oder Sachschäden zu vermeiden. Den Anweisungen der Lehrer und des Hausmeisters in Bezug auf die Schulordnung ist Folge zu leisten. Vorkommnisse, die in hier nicht ausdrücklich geregelt sind, müssen im Einzelfall geklärt werden.

Schulordnung der Grundschule

1. Verhalten im Schulleben

a) Ich verhalte mich freundlich, hilfsbereit und respektvoll, damit alle Schüler/innen und Lehrer/innen gerne zur Schule kommen.
b) Ich bringe keine gefährlichen Gegenstände wie Messer, Waffen, Laserprinter oder Knallkörper mit.
c) Jeder Schüler kommt in angemessener Kleidung, z. B. nicht im Military-Look oder mit bauchfreier Kleidung.

2. Verhalten im Schulhaus

Ich verhalte mich so, dass alle erfolgreich lernen können. Deshalb bin ich im Schulhaus leise, rücksichtsvoll und renne und tobe nicht.

3. Verhalten in der Klasse

a) Ich sitze ordentlich und leise an meinem Platz.
b) Ich melde mich.
c) Ich höre aufmerksam zu, wenn jemand spricht.
d) Ich arbeite konzentriert mit.
e) Während des Unterrichts esse ich nicht, auch keine Kaugummis und Süßigkeiten.

4. Umgang mit Materialien

a) Schulzeit ist kostbar, darum habe ich meine Materialien immer vollständig dabei.
b) Eigene und fremde Materialien behandle ich ordentlich und mit Sorgfalt.

5. Folgen

a) Wenn ich eine Regel nicht einhalte, muss ich die Folgen tragen.
b) Wenn ich einen Schaden verursache, muss ich den Schaden wieder gutmachen.

Unsere Pausen-Spielregeln:

1. Vesper- und Mittagspausen

a) Zu Beginn der großen Pause ziehe ich mich zügig an und gehe gleich raus zum Vespern, Spielen, Rennen und Sausen, denn das tut gut und gibt frische Kraft.
b) Wenn ich auf die Toilette muss, mache ich das gleich vor dem Rausgehen oder erst wieder, wenn die Pause beendet ist.
c) In der Toilette bin ich möglichst ohne Begleitung und erledige rasch meine Sachen, dass ich in die Pause oder in die Klasse gehen kann.
d) Nach der Pause schließen die Aufsichtslehrerinnen und Aufsichtslehrer die Klassenzimmer wieder auf und wir gehen in unsere Zimmer oder Fachräume.
e) In den großen Pausen spielen wir auf den befestigten Pausenflächen und Spielplätzen. Die Blumenbeete und kleinen Gärten gehören den Pflanzen und Kleintieren.
f) In den Mittagspausen sind die Wiesen hinter dem Gebäude F auch unsere Spielflächen, wir beachten dabei die Spielregeln, dass die Natur allen – auch den Tieren- gehört.

2. Pausen bei Regen im Gebäude F und im verglasten Pavillon:

a) Bei leichtem Regen ziehe ich meine Jacke an und wir können draußen spielen.
b) Bei starkem Regen bleiben die Lehrer und Lehrerinnen mit den Kindern im Klassenzimmer und dort wird dann gevespert und gespielt.
c)Bei Regen ist das KLETTERGERÜST für alle gesperrt, wegen Rutschgefahr.
d) Die Rasenflächen sind bei schönem Wetter, wenn es trocken ist ein prima Spielplatz, bei Regen müssen wir auf den Wegen bleiben, um unsere Wiesen schön zu erhalten.
e)Sämtliche Holzbalken sind bei Regen glatt und rutschig, niemand darf sie betreten, weil das zu gefährlich ist.
f) Ich achte darauf, dass ich meine Schuhe vor den Schulgebäuden sauber mache, damit es drinnen sauber und gemütlich bleibt.

3. Pausen bei Regen im offenen Pavillon:

a) Bei starkem Regen findet die Pause unter dem Vordach des Pavillon statt und dort wird dann gevespert und ruhig gespielt.

Schulordnung der Sekundarstufe

1. Schulweg, Schulgelände und Unterrichtsräume

1.1.  Auf dem Schulweg sind die allgemeinen Verkehrsvorschriften zu beachten, für die Verkehrssicherheit des Fahrrades ist zu sorgen und ein Helm soll getragen werden. Der Schulweg unterliegt nicht der Aufsichtspflicht der Schule.

1.2. Bei Unfällen jeder Art, von denen ein Schüler auf dem Schulweg oder während der Unterrichtszeit betroffen wird, ist umgehend das Rektorat zu verständigen.

1.3. Auf dem Weg zur Eichenbach – Sporthalle muss der vorgegebene Weg eingehalten werden, da ansonsten der Versicherungsschutz erlischt. Die Benutzung des Fahrrades ist lediglich bei Randstunden gestattet.

1.4. Der Aufenthaltsraum und die Pausenhalle sind ab 7:00 Uhr für die Fahrschüler geöffnet. Bei Regen sind die Pausenhallen für alle geöffnet. Die Klassenzimmer dürfen erst nach 7:30 Uhr betreten werden.

1.5. Fachräume dürfen nur in Begleitung des Fachlehrers betreten werden.

1.6. Kleidungsstücke müssen an der Garderobe aufgehängt werden.

2. Abstellen der Fahrzeuge

2.1. Fahrräder sind abgeschlossen in dem Fahrradraum unter der Realschule abzustellen. Mofas und Roller gehören entweder auf den überdachten Stellplatz bei der Turnhalle oder in den Fahrradraum unter der Realschule.

2.2. Die Schule übernimmt für die Fahrzeuge keine Haftung.

2.3. Die Zufahrtwege, insbesondere die vorgegebenen Rettungswege, müssen freigehalten werden.

2.4. Das Befahren der Schulhöfe ist nicht erlaubt.

3. Verhalten im schulischen Miteinander:

3.1. Es ist selbstverständlich, dass alle am Schulleben Beteiligten höflich, freundlich und rücksichtsvoll miteinander umgehen. Deshalb dulden wir u.a. keine Schimpf- und Fäkalsprache, kein rüpelhaftes und gewalttätiges und mobbendes Verhalten.

3.2. Jeder Schüler hat das Recht, außerhalb des Unterrichtes mit einem Lehrer zu sprechen, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt.

3.3. Es ist im Schulhaus nicht angemessen zu rennen, zu laufen und zu schreien.

3.4. Jeder Schüler kommt in angemessener Kleidung (z.B. kein Military – Look, keine aufreizende Kleidung). Mützen sind im Unterricht abzunehmen.

4. Verhalten im Klassenzimmer und während des Unterrichts:

4.1. Zu Beginn einer Unterrichtsstunde begeben sich die Schüler auf ihren Platz und verhalten sich ruhig. Der Tisch ist vor jeder Stunde aufgeräumt und das Unterrichtsmaterial für die Folgestunde ist gerichtet. Mit Stühlen, Bänken und anderen Einrichtungsgegenständen ist sorgsam umzugehen.

4.2. Während der Pausen sind die Fenster  zu öffnen und das Licht zu löschen. Die Klassenordner putzen nach jeder Stunde die Tafel und kehren am Ende eines Unterrichtstages das Klassenzimmer.

4.3. Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn der Lehrer noch nicht anwesend, so erkundigt sich der Klassensprecher auf dem Rektorat nach den Gründen.

4.4. Essen sowie Kaugummikauen sind nicht erlaubt; Trinken nach Absprache mit dem Fachlehrer.

4.5. Das Hinauslehnen aus den Fenstern, Sitzen auf den Fensterbänken, sowie das Hinauswerfen von Gegenständen ist verboten.

5. Verhalten auf dem Schulgelände

5.1. Jede Woche übernimmt eine andere Klasse den Hofdienst.

5.2. Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Abfalleimer geworfen werden. Somit ist auch der Hofdienst entlastet.

5.3. Die Grünanlagen des Schulgeländes sollten nur in Ausnahmefällen betreten werden.

6. Pausenordnung

6.1. In den großen Pausen sind die Klassenzimmer und die Pausenhallen sofort zu verlassen.

6.2. Während der großen Pausen halten sich die Schüler im Freien auf den Höfen innerhalb des Schulgeländes auf. Nur bei Regen, Schnee und extremer Kälte steht auch die Pausenhalle zur Verfügung. Die Erlaubnis erteilt die Aufsicht. Während der Mittagspause darf außerdem der Aufenthaltsraum genutzt werden.

6.3. Real – und Werkrealschüler halten sich in den großen Pausen auf dem „Spielhof“ (vor Gebäude C) sowie dem „Ruhehof“ (vor der Mensa) auf.

6.4. Beim unerlaubten Verlassen des Schulgeländes, auch in der Mittagspause, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule, womit gleichzeitig auch der Versicherungsschutz erlischt. Die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes erteilt der Fach- oder Klassenlehrer oder die Aufsicht.

6.5. Die bereitgestellten Sportgeräte müssen pfleglich behandelt werden und sind nach der Pause wieder ordnungsgemäß zu versorgen. Beim Spiel auf dem Schulhof muss gewährleistet werden, dass am Spiel Unbeteiligte nicht zu Schaden kommen.

6.6. Die Benutzung der Toiletten ist nur direkt am Anfang sowie am Ende der Pause erlaubt.

6.7. Das Werfen von Schneebällen auf dem Schulgelände und dem Schulweg ist untersagt.

6.8. Während eines Raum- oder Fachlehrerwechsel innerhalb eines Unterrichtsblockes ist auf die übrigen Klassen Rücksicht zu nehmen. Der Raumwechsel soll zügig und ruhig erfolgen. Bei einem Fachlehrerwechsel halten sich die Schüler ruhig im Klassenzimmer auf.

7. Benutzung multimedialer Geräte

Das Benutzen von Handys auf dem Schulgelände ist untersagt. Als Ausnahme ist in den unterrichtsfreien Zeiten die Nutzung in der Mensa erlaubt, ebenso auf dem Holzpodest vor der kleinen Schulturnhalle. Im Unterricht ist das Handy ausgeschaltet.

8. Auf dem Schulgelände sind Drogen, Alkohol und Tabak verboten.

9. Lehr- und Lernmittel

9.1. Schuleigene Lehr- und Lernmittel sind sorgfältig zu behandeln.

9.2. Beschädigte Bücher und Lernmittel, die man zu Beginn des Schuljahres aushändigt bekommt, sind zu melden und gegebenenfalls zu ersetzen. Hierüber hat der Klassenlehrer im Einvernehmen mit dem Lernmittelverwalter zu entscheiden.

9.3. Auch Beschädigungen an Gegenständen im Klassenzimmer sind dem Klassenlehrer zu melden.